Eine klare Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes.
Demnach dürfen Firmen Scientology-Mitgliedern den Zugang zu Betriebsgeheimnissen verweigern. Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgericht, dass Angehörige der SO keinen Anspruch auf Einsicht in Verschlusssachen haben, da es Zweifel an der Verfassungstreue der Organisation und damit der Mitglieder gebe. So bestehe lt. Gerichtsntscheidung bestehe die Gefahr, dass ein Mitglied beim sogenannten Auditing - einer von Scientology eingesetzten Befragungsmethode - Geheimnisse verrät.